AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand 01.08.2022

1. Allgemeine Grundlagen/Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/r Auftraggeber/in und Markus Palkovits gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/r Auftraggebers/in sind ungültig, es sei denn, diese werden von Markus Palkovits ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Änderungen der AGB werden dem/r Auftraggeber/in bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn er den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der/die Auftraggeber/in in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.5 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Konzept- und Ideenschutz

Hat der/die potentielle Auftraggeber/in Markus Palkovits vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen und kommt Markus Palkovits dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

2.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch Markus Palkovits treten der/die potentielle Auftraggeber/in und Markus Palkovits in ein Vertrags-verhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen diese AGB zu Grunde.

2.2 Der/Die potentielle Auftraggeber/in anerkennt, dass Markus Palkovits bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

2.3 Das Konzept untersteht in seinen inhaltlichen Teilen, dem Schutz des Urheberrechts-gesetzes. Eine Nutzung und Umsetzung dieser Teile ohne Zustimmung von Markus Palkovits ist dem/r potentiellen Auftraggeber/in schon auf Grund des Urheberrechts-gesetzes nicht gestattet.

2.4 Der/Die potentielle Auftraggeber/in verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von Markus Palkovits im Rahmen des Konzeptes präsentierten Optimierungen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten oder zu nutzen.

2.5 Sofern der/die potentielle Auftraggeber/in der Meinung ist, dass ihm von Markus Palkovits Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

2.6 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass Markus Palkovits dem/r potentiellen Auftraggeber/in eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Auftraggeber/in verwendet, so ist davon auszugehen, dass Markus Palkovits dabei verdienstlich wurde.

2.7 Der/Die potentielle Auftraggeber/in kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20% Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei Markus Palkovits ein.

3. Umfang des Beratungsauftrages/Beauftragung Dritter

3.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

3.2 Markus Palkovits ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer Markus Palkovits selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem/r Auftraggeber/in, ausgenommen es wird anders schriftlich vereinbart.

3.3 Der/Die Auftraggeber/in verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von einem Jahr nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäfts-beziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich Markus Palkovits zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der/Die Auftraggeber/in wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch Markus Palkovits anbietet, außer dieser stimmt ausdrücklich zu.

4. Aufklärungspflicht des/der Auftraggeber/in Vollständigkeitserklärung

4.1 Der/Die Auftraggeber/in sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbe-dingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

4.2 Der/Die Auftraggeber/in wird Markus Palkovits auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

4.3 Der/Die Auftraggeber/in sorgt dafür, dass Markus Palkovits auch ohne seine besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und er von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

4.4 Der/Die Auftraggeber/in sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit Markus Palkovits von dieser informiert werden.

5. Sicherung der Unabhängigkeit

5.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

5.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter Markus Palkovits zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des/der Auftraggeber/in auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

6. Termine/Berichterstattung/Berichtspflicht

6.1 Angegebene Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten und von Markus Palkovits schriftlich zu bestätigen.

6.2 Markus Palkovits verpflichtet sich, über seine Arbeit und gegebenenfalls auch die beauftragten Dritten dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem/r Auftraggeber/in Bericht zu erstatten.

6.3 Verzögert sich die Leistung von Markus Palkovits aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend.

6.4 Befindet sich Markus Palkovits in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest
14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6.5 Wenn ein Schlussbericht/Dokumentation vereinbart wurde, erhält der/die Auftraggeber/in diesen nach angemessener Zeit, d.h. innerhalb von drei Wochen nach Abschluss des Auftrages.

6.6 Markus Palkovits ist bei der Herstellung des vereinbarten Projektes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

7. Schutz des geistigen Eigentums/Urheberrecht

7.1 Die Urheberrechte an den von Markus Palkovits und beauftragten Dritten geschaffenen Projekte (insbesondere Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, etc.) verbleiben bei Markus Palkovits. Sie dürfen vom Auftraggeber/in während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der/Die Auftraggeber/in ist insofern nicht berechtigt, das Projekt (die Projekte) ohne ausdrückliche Zustimmung von Markus Palkovits zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Projektes eine Haftung von Markus Palkovits – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Projektes – gegenüber Dritten.

7.2 Der Verstoß des/der Auftraggeber/in gegen diese Bestimmungen berechtigt Markus Palkovits zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

8. Haftung/Schadenersatz

Sofern Markus Palkovits das Projekt unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt Markus Palkovits diese Ansprüche an den/die Auftraggeber/in ab. Der/Die Auftraggeber/in wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9. Geheimhaltung/Datenschutz

9.1 Markus Palkovits verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

9.2 Weiters verpflichtet sich Markus Palkovits, über den gesamten Inhalt des Projektes/Seminars sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Projektes/Seminars zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des/r Auftraggeber/in, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3 Markus Palkovits ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen sie sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegen-heitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsver-hältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussage-verpflichtungen.

9.5 Der/Die Auftraggeber/in stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefon-nummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbe-zwecke (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.

10. Honorar

10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Projektes/Seminars erhält Markus Palkovits ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem/r Auftraggeber/in und Markus Palkovits. Markus Palkovits ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug durch den/der Auftragnehmer/in fällig. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von Markus Palkovits mögliche gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von Markus Palkovits.

10.2 Markus Palkovits wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

10.3 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich 20% Umsatzsteuer. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat Markus Palkovits für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf ein Honorar in der marktüblichen Höhe.

10.4 Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle Markus Palkovits erwachsenden Barauslagen sind vom Auftraggeber/in zu ersetzen.

10.5 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Projektes/Seminar aus Gründen, die auf Seiten des/der Auftraggeber/in  liegen so treten die Stornierungsbedingungen von Punkt 13. dieser AGBs in Kaft.

10.6 Bei Zahlungsverzug des/der Auftraggeber/in gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der/die Auftraggeber/in für den Fall des Zahlungsverzugs, Markus Palkovits die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.

10.7 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist Markus Palkovits von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

11. Elektronische Rechnungslegung

Markus Palkovits ist berechtigt, dem/r Auftraggeber/in Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der/Die Auftraggeber/in erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Markus Palkovits ausdrücklich einverstanden.

12. Stornobedingungen 

Bei schriftlicher Stornierung des Projektes/Seminars nach Auftragserteilung durch den/die Aufraggeber/in werden:

bis 4 Wochen vor Veranstaltungsdatum keine Kosten fällig,
bis 2 Wochen vor Veranstaltungsdatum  75% des Gesamtpreises fällig,
bis 1 Woche   vor Veranstaltungsdatum 100% des Gesamtpreises fällig.

Bei schriftlicher Verschiebung des Seminars nach Auftragserteilung durch den/die Aufraggeber/in (Nachholung innerhalb eines halben Jahres ab Veranstaltungsdatums) werden:

bis 4 Wochen vor Veranstaltungsdatum keine Kosten fällig,
bis 2 Wochen vor Veranstaltungsdatum 50% des Gesamtpreises fällig.
bis 1 Woche   vor Veranstaltungsdatum 75% des Gesamtpreises fällig.

Eine Absage aufgrund höherer Gewalt oder nicht gleichbleibender bzw. veränderter Geschäftsgrundlage geht zu Lasten des/r Auftraggeber/in.

13. Dauer des Vertrages

13.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts/Seminars.

13.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
– wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
– wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.
– wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren von Markus Palkovits weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von Markus Palkovits eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem/r anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

14.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

14.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist Wien, der Ort der beruflichen Niederlassung Markus Palkovits. Für Streitigkeiten ist das Gericht in Wien, dem Unternehmensort von Markus Palkovits zuständig.